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Fachbeitrag · Nachhaltigkeit

ESG-Reporting nach dem Omnibus: Warum der Mittelstand trotzdem Zahlen liefern muss

Mit der Omnibus-Richtlinie fällt der Großteil des Mittelstands aus der CSRD-Pflicht. Die Anforderungen kommen jetzt von Kunden, Banken und Ausschreibungen – schlanker beantwortet, aber genauso verbindlich.

Frank Krauss · · 6 Min. Lesezeit
Omnibus in Kraft18. März 2026
Schwelle> 1.000 MA und > 450 Mio. €
KMU-StandardVSME, freiwillig

Die Lage nach dem Omnibus

Lange sah es so aus, als würde die Nachhaltigkeitsberichterstattung breite Teile des Mittelstands direkt treffen. Mit der Omnibus-Richtlinie hat die EU diesen Kurs korrigiert. Für die meisten KMU und Mittelständler ist die formale Pflicht damit vom Tisch.

Schwellen
Neue CSRD-Schwellenwerte

Mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 sind grundsätzlich nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die kumulativ mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erreichen. Die frühere Zwei-von-drei-Logik entfällt.

Termine
Inkrafttreten und Umsetzung

Die Richtlinie ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 19. März 2027 in nationales Recht überführen; die Berichtspflicht im neuen Zuschnitt beginnt einheitlich mit dem Geschäftsjahr 2027.

Mittelstand
Freiwillig statt verpflichtend

Unternehmen unterhalb der Schwellen können freiwillig nach dem vereinfachten VSME-Standard berichten – deutlich schlanker als die vollen ESRS.

Warum das Thema trotzdem bleibt

Die Pflicht verschwindet, die Nachfrage nicht. Berichtspflichtige Konzerne brauchen Daten aus ihrer Lieferkette, um die eigenen Angaben zu erfüllen. Banken fragen ESG-Kennzahlen in der Kreditvergabe ab. Öffentliche und große private Auftraggeber verankern Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen. Wer dann keine belastbaren Zahlen hat, verliert Zeit – im schlechteren Fall den Auftrag.

Die Frage lautet nicht mehr „müssen wir?“, sondern „wer fragt uns wann – und können wir liefern?“.

Fünf Schritte zu belastbaren ESG-Daten

1Betroffenheit sauber klären

Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt direkt berichtspflichtig sind – und ob Sie als Zulieferer, Kreditnehmer oder Bieter indirekt Daten liefern müssen. Das erspart teure Übererfüllung.

2Datenquellen benennen

Energie, Abfall, Material, Transport, Personal: Für die wichtigsten Kennzahlen existieren meist schon Daten – in der Buchhaltung, im ERP oder im Umweltmanagement. Wichtig ist, wer sie pflegt.

3Mit dem Kundenblick priorisieren

Sammeln Sie die ESG-Fragebögen, die Sie in den letzten zwölf Monaten erhalten haben. Was dort mehrfach gefragt wird, gehört zuerst aufgebaut.

4Schlank berichten

VSME statt ESRS, ein Dokument statt eines Berichtswesens. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit der Zahlen, nicht der Umfang.

5In vorhandene Systeme einhängen

Wer ein Umwelt- oder Energiemanagement betreibt, hat Struktur, Kennzahlen und Auditlogik bereits im Haus. ESG-Daten gehören dort hinein, nicht in eine Parallelwelt.

Vorlage: Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Basismodul

Damit der erste Bericht nicht auf einem leeren Blatt beginnt, haben wir eine Vorlage für den Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Basismodul erstellt: 18 Folien in acht Kapiteln, von Management Statement und Basics über ESG-Strategie, Wesentlichkeit, Umwelt, Soziales und Governance bis zu den Kennzahlen – inklusive CO₂-Bilanz nach Scope 1, 2 und 3 und bearbeitbaren Diagrammen mit eingebetteten Daten.

Titelseite der Vorlage für den Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Basismodul
Auszug aus der Leseprobe: 7 von 18 Folien. Alle Inhalte sind neutrale Mustertexte, alle Werte fiktive Beispieldaten.

Der Umweg lohnt sich nicht: ESG gehört ins Managementsystem

ESG-Daten in einer separaten Tabelle zu pflegen, funktioniert genau einmal. Nachhaltig wird es, wenn Kennzahlen, Verantwortlichkeiten und Überprüfung dort landen, wo sie ohnehin gesteuert werden: im Managementsystem. Wer bereits nach ISO 9001, 14001 oder 50001 arbeitet, hat die Mechanik – Kontext, Ziele, Kennzahlen, interne Audits, Managementbewertung – bereits im Einsatz.

Fazit

Für den Mittelstand ist ESG-Reporting vom Pflichtprogramm zum Marktthema geworden. Das ist eine gute Nachricht: Der Umfang darf schlank bleiben, der Zeitpunkt ist wählbar. Wer die relevanten Kennzahlen jetzt aufbaut und in sein Managementsystem einhängt, ist vorbereitet, wenn der nächste Fragebogen kommt.

Frank Krauss
Frank KraussGeschäftsführer der deltaget GmbH, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), VDA 6.3-Auditor.
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Häufige Fragen

Ist mein Mittelstandsbetrieb noch CSRD-pflichtig?
In aller Regel nicht. Nach der Omnibus-Richtlinie greift die Pflicht grundsätzlich erst ab mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Maßgeblich ist am Ende die nationale Umsetzung, die bis März 2027 erfolgen muss.
Warum dann überhaupt ESG-Daten erheben?
Weil die Anforderung über die Lieferkette kommt: Großkunden, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen CO₂- und ESG-Daten unabhängig von der gesetzlichen Pflicht. Ohne belastbare Zahlen wird es in Ausschreibungen und Finanzierungsgesprächen unangenehm.
Gibt es eine fertige Berichtsvorlage?
Ja. Wir stellen eine Vorlage für den Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Basismodul bereit: 18 Folien in acht Kapiteln inklusive CO₂-Bilanz nach Scope 1, 2 und 3 und einem ergänzenden Excel-Rechner. Eine Leseprobe mit 7 Folien steht kostenlos zum Download bereit, die vollständige Vorlage ist käuflich erwerbbar.
Was ist VSME?
Ein von der EFRAG entwickelter, freiwilliger und vereinfachter Standard für kleine und mittlere Unternehmen. Er verlangt deutlich weniger Angaben als die vollen ESRS und eignet sich gut als Antwortformat gegenüber Kunden und Banken.

Quellen und weiterführende Informationen

ESG-Kennzahlen aufbauen, ohne Überbau?

Wir klären Ihre Betroffenheit, bestimmen die relevanten Kennzahlen und hängen sie in Ihr Managementsystem ein.

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